Angesichts der Komplexität der Steuerberechnung und der je nach Fall durchzuführenden unterschiedlichen Verfahren für den Besitzerwechsel eines Fahrzeugs empfehlen wir Ihnen, sich vor der Durchführung des Verfahrens mit uns in Verbindung zu setzen und uns die Fahrzeugdaten zur Verfügung zu stellen geben Ihnen ein unverbindliches Budget.
Wenn Sie das Fahrzeug von einer Privatperson gekauft haben, denken Sie daran, dass Sie den Kaufvertrag bzw Dokumentation des Fahrzeugs (ITV-Karte, Verkehrsgenehmigung und Erhalt der entrichteten Gemeindesteuer für das Jahr vor dem Verfahren), (Fahrzeugübertragungsverfahren).
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, liefern Sie das Fahrzeug niemals ohne den Originalkaufvertrag (wenn es zwischen Einzelpersonen ist) oder die Rechnung (wenn Sie es an einen Verkauf liefern) und eine Fotokopie des Personalausweises in Spanien des Käufers ( DNI / Wohnsitzkarte, wenn es sich um natürliche Personen oder CIF, wenn es sich um Unternehmen handelt). Wenn es sich um einen Verkauf handelt, muss die CIF auf der Rechnung erscheinen. Es ist wichtig, im Vertrag die Stunde und die Minuten anzugeben, in denen Sie das Fahrzeug übergeben: Denken Sie daran, dass die Geldbußen für stationäre Radargeräte und für das Nichtbestehen des ITV weiterhin eingehen, bis der Eigentümerwechsel im Fahrzeugregister erfolgt.
Durchzuführende Verfahren.
- Wir bereiten den Vertrag über den Verkauf des Fahrzeugs vor.
- Wir heben jede Verfügungsbeschränkung auf, die im Register für bewegliches Vermögen eingetragen wurde.
- Wir begleichen die Grunderwerbsteuer der Generalitat Valenciana.
- Wir zahlen die Traffic-Gebühren und führen die Überweisung durch.
Unterlagen für die Überweisung:
- Käufer: DNI, Aufenthaltskarte oder Reisepass plus NIE. Bei juristischen Personen: Steuerausweis und Beglaubigung der Vertretung und Identität des Unterzeichners durch Urkunde oder Vollmacht.
- Verkäufer: DNI, Aufenthaltskarte oder Reisepass plus NIE. Bei juristischen Personen: Steuerausweis und Beglaubigung der Vertretung und Identität des Unterzeichners durch Urkunde oder Vollmacht. Diese Verpflichtung zur Identifizierung des Verkäufers ist nicht erforderlich, wenn zuvor eine Verkaufsanzeige eingereicht wurde.
- Fahrzeugdokumentation: Fahrzeugprüfkarte und Führerschein. Umlaufsteuer bezahlt.