Beschreibung
Ersuchen um Genehmigungen von Eigentumswohnungen von Teilhabern in Spanien, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben wurden.
Führerscheine, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gemäß den Gemeinschaftsvorschriften ausgestellt wurden, bleiben in Spanien unter den Bedingungen in lu gültig, mit der Ausnahme, dass das für das Fahren erforderliche Alter denen entsprechen, die erforderlich sind, um die entsprechende spanische Lizenz zu erhalten.
Führerscheine, die von einem dieser Staaten ausgestellt wurden und in einem dieser Staaten oder in Spanien eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurden, sind jedoch nicht für das Fahren in Spanien gültig.
Der Inhaber eines in einem dieser Staaten ausgestellten Führerscheins, der seinen ordentlichen Wohnsitz in Spanien erworben hat, unterliegt den spanischen Bestimmungen über seine Gültigkeitsdauer und die Kontrolle seiner Psychophyspuna.
Im Falle eines Führerscheins, der keiner bestimmten Gültigkeitsdauer unterliegt, muss sein Inhaber seine Verlängerung nach Ablauf von zwei Jahren nach der Begründung seines ordentlichen Wohnsitzes in Spanien vornehmen.
Dokumentation:
- Identitäts- und Wohnsitznachweis: DNI oder NIE und gültiger Reisepass zum Nachweis des Wohnsitzes.
- Gültiger Gemeindeführerschein.
- Aktuelle Fotografie: ein Original von 32 x 26 mm.
- Schriftliche Erklärung, dass das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen und Mopeds nicht durch gerichtlichen Beschluss entzogen wird, noch dem Eingriff oder der Sperrung des Besitzers unterworfen wird.
- Schriftliche Erklärung, nicht Inhaber eines anderen Führerscheins oder einer anderen in Spanien oder einem anderen EU-Land ausgestellten Fahrerlaubnis der gleichen Klasse wie die beantragte zu sein.