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Arbeitsreform. Befristeter Vertrag

Mit der Arbeitsreform dürfen befristete Arbeitsverhältnisse aufgrund von Produktionsumständen nur in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:

  • Wenn Arbeitsspitzen auftreten, die sich nicht in jeder Saison wiederholen, die nicht strukturell sind und nicht vorhersehbar sind. Beispielsweise könnte ein Unternehmen, das OP-Masken herstellt, aufgrund einer vorübergehenden und unvorhersehbaren Nachfragesteigerung einen solchen Vertrag abgeschlossen haben.
  • Für Bedarfe von verkürzter Dauer und deren Ende bekannt ist (zB für die Organisation einer Veranstaltung für drei Wochen). Die Höchstdauer wird auf 90 Tage im Kalenderjahr verkürzt, die nicht durchgehend genutzt werden dürfen, und zwar unabhängig von der Anzahl der zur Deckung des jeweiligen Bedarfs erforderlichen Arbeitskräfte an jedem dieser Tage. Es ist beispielsweise nicht möglich, vom 1. Januar bis 31. März über diese Kategorie eine Arbeitskraft einzustellen, da es sich um durchgehende Tage handelt. Es wird auch nicht möglich sein, einen Arbeiter für Januar, einen weiteren für März, einen weiteren für April und einen weiteren für Oktober einzustellen, da die 90 Tage überschritten sind. Auf der anderen Seite können fünf Arbeiter für den Januar und zehn für die zweite Augusthälfte eingestellt werden.
  • Diese Verträge können auch verwendet werden, wenn es Schwankungen gibt, die, obwohl es die normale Tätigkeit des Unternehmens ist, zu einer vorübergehenden Diskrepanz zwischen der verfügbaren stabilen Beschäftigung und der erforderlichen wie im Jahresurlaub). Natürlich kann es nicht dazu verwendet werden, ausscheidende Festangestellte zu ersetzen. Und bei vorübergehenden Anstiegen des Aktivitätsvolumens, die sich jedoch in jeder Saison wiederholen (z. diskontinuierlich oder Teilzeit unbefristet.

Zwischen dem 31. Dezember 2021 und dem 30. März 2022 abgeschlossene Werk- und Dienstleistungsverträge unterliegen den vorstehenden Regelungen, dürfen jedoch eine Laufzeit von sechs Monaten nicht überschreiten. Ab dem 30. März 2022 können neue Verträge nur noch nach den neuen Regelungen abgeschlossen werden.

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